Nachgefragt: Darf die Polizei …
StVO §23 Abs. 1a Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Soweit die Theorie, die Praxis sieht meisst anders aus. Nicht selten hab ich mich schon selbst erwischt, obgleich mich kaum etwas mehr nervt als mein Handy, und erwischt – leider nicht von mir selbst – wurd ich auch schon.
One Point, mein blankes Punktekonto in Flensburg fluchte, und ein nennenswerter Eurobetrag war fällig. Ok, damit muss man leben. Auch mit der Belehrung des Beamten, der nicht viel Verständnis zeigte und auf meine besondere Verantwortung beim Führen einens Kraftfahrzeuges hinwies. Zurecht, muss ich gestehen. Wieviel Verständnis die Polizei für den Tatbestand aufbringt, wenn eigene Kollegen sich dessen schuldig machen interessiert mich seit heute hingegen sehr viel mehr, was mich zu dieser Mail an die Onlinewache der Polizei Berlin verleitete.
Hallo
etwas irritiert vernahm ich bei einer Reportage über die Umweltpolizei Berlin, N24 8.1.08 19:15 – 19:58 Uhr, wie ein leitender Polizist (Name bekannt) während der Fahrt sein klingelndes Handy aus der Jackentasche nimmt – nebenbei noch Fragen des/der Redakteurs/in beantwortet – und einen Anruf entgegen nimmt. Nun, ich meine gehört zu haben, das telefonieren während der Fahrt verboten ist, zumindest wenn man am Steuer sitzt. Mich interessiet konkret,a) gilt für Polizei im Einsatz analog zu Sonderechten im Strassenverkehr ein Sonderecht, was das telefonieren erlaubt?
b) wenn nicht, muss ein Polizist auch 35 Euro Bußgeld – nebst 1 Punkt im Zentralregister – in Kauf nehmen?
c) … wie kann man sich als Beamter dabei filmen lassen? Ok, die Frage ist rein rhetorisch.
mit freundlichen Grüßen
Rene Welz
Neckisch, ich hab eine richtige Bearbeitungsnummer bekommen (@08.01.2008-21282117), mit der ich beispielsweise prüfen kann, ob die Mail auch im offiziellen EDV-System des Polizeipräsidiums Berlin eingegangen ist und kann ein Quittung bekommen, damit – sichergestellt ist, das die Mail nicht aus verschiedensten technischen Gründen beim Provider, auf dem Weg durch das Internet oder in den EDV-Systemen der Polizei unwiederbringlich verloren gegangen ist. Und weiter wird fortgeführt Daher wird eine Quittung nur von einem Sachbearbeiter der Internetwache ausgelöst, wofür Sie uns bitte eine Frist von 30 Minuten gewähren.

… dann warten wir mal. *g*
*UPDATE 9.1.08*


Hast du denn schon eine antwort bekommen???
Aber eigentlich müßte er die gleiche strafe kriegen, weil es sind ja schließlich ALLE vor dem gestz gleich und seine Straftat ist Aufgenommen worden und somit eingültiger beweis.
Jep, hat ne Weile gedauert, aber irgendwann kam was. Hier mal nachgereicht. *g*
Für mich hört sich das so an:Theoretisch ja aber Praktisch NEIN. Weil sind ja alles freunde da und freunde verpfeit man ja nich und der Diensteliche hinter ist bestimmt frischer Kaffee.