Günter Frhr. v. Gravenreuth auch in Berufung verurteilt
Die Liste seiner Feinde ist lang und so war es – gemäß dem Sinnspruch “Viele Hunde sind des Grafen Tod” – ja nur eine Frage der Zeit wann sich das für die Häscher auszahlt. Im speziellen Fall hatte sich GvG an einem zu großen Happen verschluckt, als er versuchte der Taz die Domain unter’m Arsch wegzupfänden.
Dazu, in wie weit das als Genugtuung für rund 20 Jahre Rechtsmissbrauch in Ordnung geht, wird sich jeder selbst eine Meinung bilden. Verursacht hat er das in jedem Fall selbst.

Liest man sich durch, was etwa im Heise-Forum zum Thema abgeht, bleibt freilich zu hoffen, eine nächste Instanz möge das Urteil aufheben oder wenigstens ein milderes fällen. Es ist erschreckend, wie primitiv da einige ihrer Freude Ausdruck verleihen – es gereichte einem Gericht zu Ehre eben ein Urteil nicht im Namen (und Wunsche) dieses Mobs zu sprechen.
Vielen scheint ohnehin die Lesefähigkeit abhanden gekommen zu sein, denn wofür da nun (vorläufig) eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde, ahnen sie offenbar nicht. “Abmahnanwälte”, allein schon diese Betitelung sollte eine Abmahnung rechtfertigen, sollen sich nun gewarnt sehen, das, nun ja, Lebenswerk – “Rechtsmißbrauch”? – Günter Freiherr von Gravenreuths sei angemessen gewürdigt worden.
Nichts davon ist der Fall. Erschreckend ist aber – ganz unabhängig von der Person -, welches Potential an blindem Haß sich da offenbart. Todesstrafe für Kinderschänder? Mit dem Heise-Mob vermutlich auch schon vor einer möglichen Gerichtsverhandlung kein Problem – Selbstjustiz eben. Und trifft der Lynchmord den Falschen, hatte der halt Pech.
Gemessen an den Reaktionen kann und muß die Forderung in der Tat nur lauten: Freiheit für Gravenreuth! Er scheint allemal sympathischer als jene, die ihn am liebsten am nächstbesten Baum aufknüpfen würden, sich dies zu fordern indes wohl nur am Schreibtisch und im Schutze einer virtuellen Masse trauen.