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Doidschdunte II

Das Bundesministerium der Justiz hat einen “Leitfaden zur Impressumspflicht” vorgelegt, für den vor allem eines gilt: Er ist günstigstenfalls eine “Orientierungshilfe”, “rechtsverbindlich ist er nicht”.

Offenbar ist das Justizministerium nicht nur damit überfordert, auch nur eine rechtsverbindliche Orientierungshilfe zu formulieren, es beherrscht ja noch nichtmal das deutsche Sprech annähernd richtig. Wie sollte es sich da erst mit Gesetzen auskennen?

Freiwillige vor! Dem Leitfaden dienen!

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  1. 10. Oktober 2008, 20:34 | #1

    Womit erneut bestätigt wurde, was die meissten insgeheim immer gewusst haben. Internet macht doof. g

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