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BKA-Gesetz: Von Terroristen und Fahrraddieben

Das nach Angaben seiner Verfechter verfassungskonforme BKA-Gesetz, das eigentlich völlig harmlos sei, gehe es – mit Ausnahme der sogenannten Online-Durchsuchung – nicht über bestehende Polizeigesetze der Länder hinaus, könnte, nachdem es im Bundestag von der Großen Koalition beschlossen wurde, nun am Widerstand der Länder scheitern, von denen einige sich ihre Kompetenzen nicht nehmen lassen wollen, während andere in der Tat verfassungsrechtliche Probleme sehen.

Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern, hat im Tagesspiegel das BKA-Gesetz noch einmal verteidigt und zum Ausdruck gebracht, daß es im Grunde doch nur die Wünsche prominenter Kämpfer für Friede, Freude & Eierkuchen erfülle:

“Herr Ströbele ist für den Einsatz von Videokameras gegen Fahrraddiebstähle. Ich kann dem Bundeskriminalamt nicht die Verantwortung für die Abwehr der Gefahren aus dem internationalen Terrorismus übertragen, ohne ihm die Kompetenz zu geben, die Herr Ströbele schon gegen Fahrraddiebstähle nutzen möchte.”

So ist das.

tw_24 Gesellschaft

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