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Verwaltungsgericht Würzburg: PCs ohne Soundkarten sind Radios

Deutsche Richter begeistern immer wieder durch so logische wie nachvollziehbare Urteile im Namen eines Volkes, das sie sich nicht aussuchen kann. Das Verwaltungsgericht Würzburg glänzt dabei zudem noch durch überragende Technik-Kompetenz. Verhandelt wurde jüngst dort darüber, ob denn ein PC, dem eine Soundkarte fehlt, als ein “neuartiges Empfangsgerät” zwangsgebührenpflichtig sei.

Er ist, entschieden die Richter, denn es kommt, meinten sie sehr zur Freude des Bayerischen Rundfunks, gar nicht darauf an, ob man eines der Programme, das die deutschen Staatssender produzieren, konsumieren könne, sondern allein darauf, ob es denn – etwa über das Internetempfangbar sei. Und das gilt gerade auch in Büros, wo “häufig begleitend Radio gehört” werde, selbst wenn gar kein Radio vorhanden ist.

Denn dafür gibt es ja PCs; und so liegt es für das Verwaltungsgericht Würzburg “nicht fern”, das eben die Rechenknechte “als einzige Quelle auch zum Radioempfang” genutzt werden. Und auch wenn die gar keinen Ton von sich geben können – die Soundkarte fehlt ja -, wird mit ihnen offenbar dennoch “häufig begleitend Radio gehört”. Kein Radio ist eben auch ein Radio; und kein Ton ist ein Ton, nämlich gebührenpflichtige Stille.

Nachvollziehbar, daß angesichts solcher Logik bei den Machern zahlloser ungehörter Staats-Programme die Freude groß ist. Was sie senden, ist schließlich völlig gleichgültig, denn bezahlt werden muß es in jedem Fall. Und selbst wenn sie nicht senden, könnte dies ja wohl trotzdem noch empfangen werden. Und allein darauf kommt es schließlich an.

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  1. 22. Februar 2009, 14:26 | #1

    Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts gehört der Internet-Rundfunk mittlerweile zum Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender.

    Also ist “mittlerweile” auch schon gleich einem verabschiedeten Gesetz oder eine Verordnung? Muss sich der Staat denn wundern dass ihn immer mehr Menschen in dieser Form ablehnen?

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