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Bayern: Unruhestifter obsiegen vorm BVerfG gegen CSU-Gesetz

Die CSU hat als sie in Bayern noch ganz ohne Koalitionspartner Regierungsverantwortung tragen durfteregieren mußte, ein Versammlungsgesetz beschlossen, gegen das Defätisten und anderes vaterlandsloses Gesindel nicht nur Einwände hatten, sondern auch noch es wagten, als Karlsruhe-Touristen dessen Verfassungsmäßigkeit anzuzweifeln.

Sie fanden, so tief ist die verlotterte Republik schon gesunken, Gehör bei den Richtern des Bundesverfassungsgerichts:

“Die Karlsruher Richter setzten Teile des Gesetzes in einer einstweiligen Anordnung außer Kraft. Die Behörden dürfen nicht mehr sofort Bußgelder verhängen, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. Dies könnte die Bürger einschüchtern und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen, entschieden die Richter. Die Polizei darf Demonstranten auch nicht uneingeschränkt filmen und fotografieren. [..]

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte besonders die Bußgeldvorschriften: Damit verbinde sich das ‘Risiko einer persönlichen Sanktion, die bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen kann’, heißt es.

Die Karlsruher Richter schränkten auch die Aktivitäten der bayerischen Polizei stark ein. Bei jeder Versammlung müsse jeder Teilnehmer damit rechnen, dass seine Teilnahme unabhängig von der Größe und dem Gefahrenpotenzial der Versammlung aufgezeichnet wird, rügen die Richter. Eine solche Datenspeicherung ohne Anlass führt nach Ansicht der Richter zu ‘durchgreifenden Nachteilen’ für die Bürger Bayerns.”

Die CSU wird, immerhin, nicht dem Verfassungsschutz zur Beobachtung anempfohlen. Die Demokratie konnten die Richter in Karlsruhe, die auf den Pöbel, welchem einzig daran gelegen ist, den Ruf der Rechtsstaatspartei CSU zu beschädigen, hörten, also noch nicht ganz beerdigen.

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