Vertragswerk: Tote zahlen etwas länger
Herbert L. ist tot. Nun ja, das ist nicht schön und allenthalben wird sowas durchaus als ziemlich endgültig angesehen. Aber nur weil jemand sich von der Gemeinschaft der Lebenden abkoppelte, endet ja ein Vertrag nicht, zumindest scheinen das ein paar besonders hartnäckige Unternehmer so zu sehen.
Ich hab Herbert nie kennen gelernt. Leider vielleicht, oder is’ halt so. Herbert wurde vor etwas über achtzig Jahre als erstes von drei Kindern in die Zeit des zweiten Weltkrieges geboren, hat in seiner Jugend Maurer gelernt, und arbeitete in seinem Leben in Dutzenden Jobs, so dass es zumindest für eine akzeptable Rente reichte. Ein zwei gescheiterte Ehen, wer weiß das schon so genau, keine Kinder, und seiner Nichte und deren Brüder bleibt er lustiger und verständnisvoller Onkel im Gedächtnis.
Soweit erst einmal die Sentimentalitäten, denen man als nur am Rande beteiligter Autor nicht wirklich gerecht werden kann, sondern nur einen Blick auf das werfen darf was ist. Es war und ist nicht schön. Es war Ende Dezember 2008, als eine der wohl mehreren Freundinnen von Herbert anrief und nach Helmut L. fragte, dem Bruder des Verstorbenen, und so den Stein zum Rollen brachte. Denn Herbert war tot. Er starb eines natürlichen Todes und erst nach mehreren Wochen fand die Polizei den Leichnam in seiner zwei Zimmer Wohnung im Herzen des Ruhrgebietes.
Die Lebens-Umstände von Herbert waren nicht das was man unter Gutbürgerlich versteht, aber es war sein Leben. Seine Zweiraum-Wohnung quellte über von Möbeln aus den ’70ern, Müll der letzten rund 12 Jahre, verfügte über keine Küche und auch fliessend warmes Wasser gönnte ihm der Vermieter nicht. Herbert war Mitglied in einem Kaninchenzucht-Verein, Mieterverein, und unzähligen anderen Gruppierungen, die sich Dank der Unordnung nicht mehr nachvollziehen lassen. Herbert war ein Stückweit das was man heutzutage einen Messi nennt. Aber das musste niemanden stören, denn nur selten war er Zuhause, zuletzt um zu sterben.
Neben all seinen Aktivitäten, die er bis kurz vor seinem Tod pflegte, war Herbert gut versichert. Herbert hat zwei ihn Betreuende Versicherung-Verkäufer, 2 Rechtsschutz-Versicherungen die obgleich kein Auto im Besitz war natürlich Verkehrs-Rechtsschutz einschlossen und Familien-Rechtsschutz – mangels Familie auch sehr sinnig. Dazu gesellten sich 2 Hausrat-Versicherungen, 2 Glas-Bruch-Versicherungen, 2 Haftpflicht-Versicherungen und 7 (in Worten: Sieben) Unfallversicherungen.
Dazu verfügte Herbert über einen Jahres-Vertrag zur Abnahme von einer monatlich zu bezahlenden Busfahrkarte und die oben bereits erwähnte Mitgliedschaft in einem Mieterschutz-Verein, ein Telefonanschluss und seit 1970 ein Bankkonto, zu dem er bereits bei Einrichtung einen Verfügungsgewalt für seinen jüngeren Bruder einrichten ließ. Und zuallerletzt hat Herbert seine Existenz nach seinem Tod organisiert.
Verbrennen, und die Asche auf dem Friedhof verstreuen lassen, keine Trauerfeier, kein Abschied. Die Angehörigen waren nur eingeschränkt begeistert, zumal die “Bestattung” gelaufen war, bevor jemand Einspruch erheben konnte. So hatte er es verfügt und mangels Alternative war das so zu akzeptieren.
Der gleiche Mangel an Alternativen bestand in der Frage, wer den “Rest” abwickelt. Also das Bestattungsinstitut bezahlt, den Vertragspartnern den Tod mitteilt, das Konto auflöst und so weite. Die Wahl fiel also auf seine Nichte, die schon mit ihrem jüngeren Bruder die Wohnung auflöste. Also erst mal erfassen, sortieren und anschreiben. Zu jedem Anschreiben Vertragsnummer, beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde und zu guter letzt der Versuch Abbuchungsgenehmigung widerrufen.
Und genau da gehen Schwierigkeiten los. Eines der unverschlüsselten Geheimnisse des Bank-Rechtes ist dies, dass wenn jemand stirbt man das Konto kündigen kann, aber nur eingeschränkt darüber verfügen. Sprich, um das Bestattungsinstitut zu bezahlen muss selbiges die Rechnung direkt bei der Bank einreichen, Abbuchungen kann man zurückholen wenn man selbst vor dem Schalter steht, offene Rechnungen kann man davon nicht direkt begleichen, weil der Inhaber ja Tod ist, und der Bevollmächtigte hat keine Vollmacht mehr, weil das eben so ist. Nicht das man das nicht erklären möchte, der Versuch war da, aber schlüssig ist anders und so wird es hingenommen, weil das Konto nur noch bis Ende März besteht und dann – seltsame Dinge geschehen, wird der noch vorhandene Betrag dem Kontobevollmächtigten übergeben. (???)
Problematisch wird dies erst, wenn munter Beiträge zu Verträgen abgebucht werden, die rechtsgültig und fristgerecht gekündigt wurden. Weil der Bevollmächtigte eher schusselig ist, was seinem hohen Alter geschuldet sein mag, und die Nichte für so Abbuchungen 120 Km anreisen muss. Wie Wirtschaftlich das ist kann berechnet werden, aber das ist noch nicht ganz so wild. Richtig komisch wird es, wenn versucht wird Beiträg für rechtsgültig und fristgerecht gekündigte Verträge, die eingezogen wurden und man diese wieder zurück buchen lies. Dann flattern die Mahnungen ins Haus.
So richtig ist es nicht zu verstehen, aber es ist so. Mit dem Tod enden alle Verträge, insbesondere Versicherungsverträge, Mitgliedschaften in Vereinen und natürlich Telefonverträge. Leider scheint sich dass nicht in Büroetagen herum gesprochen haben, so berechnete eine Versicherung nach der Zahlung des fälligen Beitrages bis zum Todestag Versicherungsbeträge bis zum heutigen Datum, eine weitere Versicherung wollte den Vertrag einer Unfallversicherung nur zum November 2009 enden lassen und ganz dreist ist ein bekanntes großes Telekomunikationsunternehmen, das den Tod und die Rückgabe des Leihtelefons einfach ignoriert und munter weiter Gebühren für Anschluss und Leihtelefon vom Konto abbucht, egal wie oft man deren Beiträge zurückbucht.
Aber damit nicht genug. Das große Nahverkehrsunternehmen in Mitten des Ruhrgebietes möchte nicht nur den Gegenwert für Jahreskarten 2008 & 2009 kassieren, sie möchten dabei nicht mal liefern. Denn wozu braucht ein Toter schon eine Busfahrkarte. Nicht das man glaubt sie wüssten es nicht besser. Die bürgernahen Mitarbeiter haben nach Anruf bestätig dass die Sterbeurkunde ankam und man sich das alles ganz und gar nicht erklären könne. Rückrufen wollte man, tat man aber nicht, sondern schickte lieber noch eine Mahnung. Die fehlende Marken für den Zeitraum natürlich nicht.
Den Gipfel aber erklomm ein Mieterschutzverein der ebenfalls im Ruhrgebiet ansässig ist. Es ist nicht mal sicher dass Herbert Mitglied war und wenn, warum Herbert dann in Umständen lebte, die wie oben beschrieben, eher unbefriedigend waren. Keine Küche, kein fliessend Warmwasser, keine Badewanne, keine Dusche, ein vergammeltes Klosett usw.. Dort ignorierte man nicht nur die Sterbeurkunde, auch Anfragen zur aktuellen Mitgliedschaft wurden selbstverständlich mit Hinweis auf den Datenschutz zurückgewiesen. Dafür aber fleißig gemahnt, zuletzt mit Hilfe eines Inkassobüros. Das keines dieser Unternehmen jemals auch nur noch einen Cent erhält darf schon einmal feststehen, immerhin trat niemand das Erbe an und auch sonst war nicht viel an Hinterlassenschaft da.
Was bleibt ist ein enormer Papierverbrauch, sowie ab und an ein Grinsen begleitet von einem Kopfschütteln des Autors und die Gewissheit, das nur für Tote der Tod endgültig ist.

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