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Auge um Auge

Ameneh_Bahrami.jpg

Ziemlich wörtlich nimmt es Ameneh Bahrami mit dem alten Sinnspruch, und wer wollte es ihr verübeln. Vor 5 Jahren hat sich ein zurückgewiesener Freier das Recht genommen es ihr zu nehmen, das Augenlicht, und nun will sie seins und sie wird es nach Willen der Scharia bekommen.

Freunde hat sie sich in der sogenannten zivilisierten Welt damit nicht gemacht, im Gegenteil.  Viel schlimmer finde ich jedoch die Tatsache dass nach allem was vorfiel der Täter noch immer nicht in die reale Welt zurückgekehrt ist.

Täter würde Opfer weiterhin heiraten

Der Täter beharrte vor Gericht darauf, dass er Ameneh Bahrami liebte und sie ihn auch. Er wäre auch nach der Attacke noch dazu bereit, die Frau zu heiraten. Das Opfer lehnt ab.

 

Hmm, ich schätze das er das noch mal überdenken wird. Zeit dazu wird er haben.

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  1. 6. März 2009, 18:10 | #1

    Dieser (ganz sicher nicht einzigartige) Fall zeigt anschaulich, daß das islamische “Recht”, das so mancher Liebhaber anderer “Kulturen” durchaus als kompatibel mit westlichen Rechtsgrundsätzen hält, in der Tat kaum mehr ist als institutionalisiertes Unrecht, weil es eben nicht der rule of law verpflichtet ist, sondern einzig aus ist auf Rache.

    Und selbst in seiner Unvereinbarkeit mit aufgeklärteren Vorstellungen von Recht ist dieses Rache-”Recht” noch zutiefst ungerecht. Das Opfer zählt als Frau weniger als der Täter; es muß die Rache offenbar erst einklagen und zudem noch die “Entschädigung” drangeben, damit die Überschrift “Auge um Auge” tatsächlich einigermaßen stimmt.

  1. 10. März 2009, 18:52 | #1