Endlich: Bundesregierung erklärt Stop(p)schildern den Krieg
Das Betrachten von im Auftrage von Behörden aufgestellten Stop(p)schildern soll zweifellos deren Betrachter vor vermuteten oder auch tatsächlichen Gefahren warnen. Der Chef des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, er gehört übrigens der SPD an, beschrieb die präventive Wirkung von Stop(p)schildern im InterNet jüngst noch so:
“Jeder, der trotz des Stopp-Schildes versuche, eine entsprechende Seite anzusteuern, werde wissen, dass er sich damit strafbar macht. Es werde dann keine Ausreden mehr geben, so Ziercke.”
Der BKA-Chef freilich ist auch nur ein Mensch und kann sich daher offenbar irren. Denn wie seine Justizministerin, die Genossin Brigitte Zypries, heute feststellte, ist nicht etwa nur das Nichtbeachten eines Stop(p)schildes strafbar, sondern schon das bloße Anschauen eben solcher behördlich aufgestellter oder verordneter Warnungen:
“Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin [..], dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, ‘in Echtzeit’ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der ‘Nutzer’ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.”
Man darf gespannt sein, wann jene, die die also offensichtlich illegalen Stop(p)schilder aufstellen (lassen), denn um solche muß es sich ja handeln, wenn schon deren Betrachten eine Straftat darstellt, wann also jene Stop(p)schild-Aufsteller von Strafverfolgern neutralisiert werden und welche Auswirkungen der Ministerin Ausführungen auf den Straßenverkehr haben werden.
Auf Jörg Ziercke, der das Anschauen und Beachten von Stop(p)schildern als nicht bestrafenswert erachtete, wartet übrigens ein Verfahren wegen fahrlässiger Strafvereitelung im Amt.

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