Strafbarkeitslücke: Grüner Justizsenator bekämpft Gedankenverbrechen
Bündnis 90/Die Grünen, in Hamburg nennen sie sich GAL und koalieren mit der CDU, wollen die Kinderpornographie im Internet “wirksam und nachhaltig” bekämpfen; sie halten für “verfassungsrechtlich bedenklich”, was Ursula von der Leyen zum Thema verschwebt, und bescheinigen ihren Ideen “geringe Wirksamkeit”. Wie es richtig gehen soll, weiß der Hamburger Justizsenator Till Steffen von der GAL, der eine “Strafbarkeitslücke” ausgemacht und daher einen Brief geschrieben hat an Ursula von der Leyen und Brigitte Zypries:
“‘In der heutigen Zeit stellt aber die elektronische Verbreitung über das Internet den Hauptverbreitungsweg für Kinderpornografie dar. Für diesen Verbreitungsweg ist die Anknüpfung an den Besitz nicht mehr zeitgemäß’, schreibt Steffen an die beiden Bundesministerinnen. Im Klartext: Um diejenigen, die kinderpornografische Angebote im Internet nutzen, juristisch belangen zu können, muss die Strafnorm erweitert werden. Dazu schlägt Steffen eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs (§184 b) vor: ‘Ebenso wird bestraft, wer … derartige Schriften im Internet mit der Absicht aufruft, sich von deren Inhalt Kenntnis zu verschaffen.’ [..]
‘Das Strafgesetz ist noch nicht im Internet-Zeitalter angekommen. Was Besitz im Internet bedeutet, ist umstritten’, sagte Steffen dem Abendblatt. ‘Besitzt schon der Konsument, der sich den Film nur im Internet ansieht, weil der Film in den Arbeitsspeicher oder Cache-Speicher wandert?’ [..] Steffen schlägt deswegen vor, allein schon den Abruf von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten unter Strafe zu stellen.”
Wie wird wohl die noch ausstehende Antwort der angeschriebenen Ministerinnen ausfallen?

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