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BMI: Drei heilige Buchstaben (Aktualisiert)

“Sicherheit und Schutz der Bürgerinnen und Bürger sind Hauptanliegen” des Bundesministeriums des Innern (BMI). Und dazu gehört ganz ohne Frage auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Subdomains, in denen die drei Buchstaben B, M und I in dieser Reihenfolge auftauchen, könnten die Bürgerinnen und Bürger, die auf der Homepage des Ministeriums verkörpert werden durch zwei recht minderjährige Mädchen, denen erwachsene Uniformierte die Hände reichen, um sie sicher durchs Leben zu geleiten, aus deren Auftauchen doch schließen, auf Webseiten des Innenministeriums sich zu befinden.

Vor solcherlei Etikettenschwindel aber müssen die infantilen Bürgerinnen und Bürger bewahrt werden, weshalb das Bundespolizeiministerium es gar nicht gern sah, daß da etwa ein Blogger sich erdreistete, unschuldigen Bürgerinnen und Bürgern unter der URL bmi.pifo.biz seine Meinung zum Zeitgeschehen kundzutun. Und um also Verwechslungen in der Zukunft auszuschließen, wurde “mein Hoster vom BMI ‘gebeten’, mir diese Domain unverzüglich ‘freiwillig’ zu kündigen”, wie der Betroffene berichtet. Und der Hoster reagierte – sicher sehr zur Freude des einzig wahren BMI – schnell.

Es habe die Verwendung des Logos des Bundesministeriums des Innern eben diesem nicht gepaßt, weshalb es sich beim Hoster meldete. Dieser andererseits ‘entkündigte’ die Domain, nachdem “ich bei Schäuble geschworen schriftlich versichert habe, die beanstandeten Inhalte vom Netz zu nehmen”. Kunst ist, was ihr Erfinder dafür hält. Dies gilt offenbar nicht für Satire, die ministerielles Handeln aufgreift. Und deshalb wird – ohne ihn wenigstens vorab zu informieren – auch einem Bürger einfach mal unter Zuhilfenahme eines Hosters die Plattform entzogen. Das Vorgehen paßt zum und verrät das Menschenbild des BMIBürger sind Kinder, müssen an die Hand genommen werden.

Die gelungene Vorstellung des Bundesministeriums des Innern belegt – möglicherweise ein Kollateralschaden in den Augen von ‘Stop(p)schild-Errichtern -, wie einfach es doch ist, unerwünschte Inhalte zu entfernen, selbst wenn diese im konkreten Fall aller Wahrscheinlichkeit nach noch nicht einmal auch nur ansatzweise illegal waren und damit vom Ministerium des Verfassungsministers eigentlich hätten geschützt werden müssen.

Ob die Bayerische Maßindustrie A.Keller GmbH, sie residiert immerhin unter www.bmi.de im InterNet, demnächst ins Visier des Innenministeriums gerät, bleibt abzuwarten.

Update: Der Hoster schildert in einer Stellungnahme mittlerweile seine Sicht der Dinge.

“Die auf der betreffenden Domain bis zum 12.05.2009 einsehbare Webseite ahmte den Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern nach. Die Art und Weise der Gestaltung der Webseite, insbesondere unter Verwendung des Logos des Ministeriums und des Bundesadlers, führten zu einer auf den ersten Blick für Besucher der betreffenden Webseite nicht zwangsläufig als Satire zu identifizierenden Darstellung. Daneben waren auch die Verlinkungen der Webseite so gestaltet, dass sie auf die Seiten des ‘echten’ Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern verwiesen. Die sich damit insgesamt ergebende Gefahr der Herkunftstäuschung muss die Bundesrepublik ebenso wenig hinnehmen wie jede andere Person. Aufgrund des damit einhergehenden offensichtlichen Rechtsverstoßes, der sich in diesem Fall insbesondere auch auf das mit Bußgeld bedrohte Verbot der Verwendung von Abzeichen des Bundes (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) stützt, waren wir als Provider nach Kenntniserlangung durch die schriftlich erfolgte Aufforderung des Bundesverwaltungsamtes gezwungen, den betreffenden Internetauftritt umgehend zu sperren und vorübergehend aus dem Netz zu nehmen.”

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