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Betäubungsmittel

Wer es trinkt, kann die Schwerkraft besiegen. Doch nun werden die Flügel, ohnehin nur verliehen, gestutzt:

“Das Erfrischungsgetränk ‘Red Bull Cola’ darf in Hessen nicht mehr verkauft werden. [..] Offenbar enthalte das Getränk ‘Red Bull Cola’ durch Kokablattextrakte geringe Spuren von Kokain, hieß es. Es falle darum unter das Betäubungsmittelgesetz und brauche eine gesonderte Zulassung. Bei Kokain-Spuren gebe es ‘eine Null-Toleranz’, erklärte der Sprecher, warum es seit Dienstag einen Rückruf gebe.”

Hunderte geflügelte Getränkedosen auf dem Heimflug – mit Staus auf den Luftwegen muß wohl gerechnet werden.

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