Vertrag von Lissabon: BVerfG rettet Bundestag vor sich selbst
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat, so lautsprechert es von A wie Angela Merkel bis F wie Frank-Walter Steinmeier, ihnen einen “guten Tag für den Lissabonner Vertrag” beschert, der “eine weitere wichtige Hürde genommen” habe. Er kann “also ratifiziert werden”, wie der Deutschen Außenminister zufrieden sagte. Natürlich wären da noch ein paar “Hausaufgaben” zu erledigen und sie, die “Hausaufgaben” würden auch ernstgenommen, aber am Zeitplan ändere sich dadurch nichts.
Es spricht aus diesen Urteilen zum Urteil just die Arroganz, die es erst nötig machte – eine Arroganz, die demokratische Grundsätze als Ballast betrachtet. Denn in der Tat ist das Urteil eine Riesenohrfeige für all jene Mitglieder des Bundestags, die mit ihrer Zustimmung zum Gesetz sehenden Auges ihrer Selbstentmachtung zustimmten. Die “Volksvertreter” haben just in eigener Sache gründlich versagt und wurden nun in Karlsruhe ertappt – sie bekamen leider eine Chance zum “Nachbessern”.
Und dabei, aber nur dabei, ist bemerkenswerterweise möglich, was beispielsweise beim verfassungswidrigen Wahlrecht nicht möglich sein soll – schon im August will der Bundestag mit einer Sondersitzung die Parlamentsferien unterbrechen, um in erster Lesung seine Rechte stärken, wie es das Verfassungsgericht fordert. Im September könnte dann schon ein verfassungsgemäßes Gesetz zum Lissabonner Vertrag verabschiedet werden, ganz so, wie es Kanzlerin und Außenminister wünschen.
Vor der Peinlichkeit immerhin, daß erneut ausgerechnet Die Linke und ein (!) Unions-Politiker den Gesetzgeber durch eine Klage vorm Verfassungsgericht erfolgreich daran erinnern müssen, was seine Rechte – und damit notwendigerweise auch Pflichten – sind, können die meisten Abgeordneten bewahrt werden. Haben sie nicht den Anstand, beschämt nicht mehr anzutreten, darf und sollte der Souverän ihnen am 27. September die weitere Mitgliedschaft im Bundestag ersparen.




Letzte Kommentare