Bürgerrechtler der Woche: Olaf Scholz
Es ist schon wieder vergleichsweise still geworden um die in den vergangenen Jahren entdeckten ‘Pannen’ im betrieblichen Datenschutz. Manch Unternehmen meint möglicherweise noch immer, Beschäftigte seien Leibeigene. Die Politik jedenfalls war, wurde öffentlich, wie einfallsreich die bis in die Privatsphäre reichende Spitzelei organisiert war, betroffen, empört und sah manchmal gar Handlungsbedarf. Doch dann gab es anscheinend immer wieder wichtigere Dinge zu organisieren.
Doch nun endlich möchte Olaf Scholz, SPD, durch die Vorlage eines Gesetzentwurfs glänzen:
“Darin sind nach Informationen der ‘Süddeutschen Zeitung’ enge Grenzen für die Videoüberwachung und die Kontrolle von E-Mail und Telefonverkehr vorgesehen. Bei Verstößen soll der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadenersatz haben. Scholz sagte dem Blatt, der Datenschutz sei eines der drängendsten Bürgerrechtsthemen unserer Zeit. Dies gelte besonders für das Arbeitsverhältnis.”
Wird nun allesvieles gut? Meint der Genosse Arbeitsminister es gar ernst?
“Der Gesetzentwurf kann vor der Bundestagswahl nicht mehr beraten werden. Er müsste in der nächsten Legislaturperiode erneut vorgelegt werden.”
Olaf Scholz könnte also auch Löcher in die Luft starren. Oder Wahlkampf betreiben.

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