BVerfG: Undurchschaubare Wahlcomputer sind verfassungswidrig, undurchschaubare Wahl bleibt aber gültig
Wahlcomputer als Ersatz für die Stimmabgabe auf Papier, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Morgen, seien verfassungswidrig, da Programmierfehler oder Manipulationen nur schwer nachweisbar seien und damit die Öffentlichkeit der Wahl nicht gewährleistet sei.
Da Programmierfehler oder Manipulationen bei dem nun erfolgreich beanstandeten Einsatz von Wahlcomputern im Rahmen der letzten Bundestagswahl indes so wenig nachgewiesen werden konnten wie ordnungsgemäßes Funktionieren, beschlossen die Verfassungsrichter, daß es an der Wahl selbst nichts auszusetzen gebe.
Das ist Logik.

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