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Essential Reading: Bundestag als Farce

3. Juli 2009 tw_24 Keine Kommentare

Im Deutschen Bundestag gelten Natur- und Menschengesetze anders als in der realen, der Außenwelt. Hat dort der Tag nicht mehr als 24 Stunden, so kann er da, wo Gesetze in öffentlicher Beratung beschlossen werden, etwas länger sein. Die 230. Sitzung des 16. Bundestags kommt so laut Tagesordnung auf eine geplante Länge von mindestens 37 Stunden und 35 Minuten, wird ein abgesetzter Tagesordnungspunkt hinzugezählt, sind es gar mehr als 38 Stunden.

Wie werden nun 37.5 Stunden für die öffentliche Beratung, welche auch die Demokratie ausmacht, mit der für Normalsterbliche geltenden Tageslänge von 24 Stunden in Einklang gebracht? Die öffentliche Beratung findet ganz einfach nicht statt, Reden werden zu Protokoll gegeben. Das Parlament, das in dieser Woche vom Bundesverfassungsgericht nachgerade dazu gezwungen werden mußte, das zu tun, wofür es doch existieren will, “erledigt”, wie Heribert Prantl nicht ganz unpassend feststellt, “sich selbst”, es macht so bewußt sich zur Farce:

“Ist ein Gesetz, das in aller Heimlichkeit, mitten in der Nacht und nur zu Protokoll verabschiedet wird, verfassungswidrig? Laut Verfassungsgericht ist ein Gesetz auch nach fehlerhafter Beratung gültig, wenn der Bundespräsident es ausfertigt. Er wird sich weigern müssen, nicht beratene Gesetze auszufertigen. Ansonsten kriegt der unselige Staatsrechtler Carl Schmitt, der Kronjurist des Dritten Reiches, noch spät recht; er hat einst dem Parlament den Wegfall seiner ideellen Voraussetzungen attestiert: ‘Die Diskussion entfällt’, ‘die Öffentlichkeit entfällt’.

Wie soll ein Parlament genannt werden, das eigentlich kein Parlament mehr ist: Monumentum? Das heißt Grabmal. Dormitorium? Dormitare heißt einschlafen. Vielleicht sollte man das Wort Martyrium gebrauchen: Es ist nämlich eine Qual, feststellen zu müssen, wie das Parlament sich selbst erledigt.”