Norbert Geis, Mitglied nicht nur des Deutschen Bundestags, sondern auch im Rechtsausschuß des Parlaments für seine CSU tätig, zweifelt am BVerfG:
“Das heißt ja nicht, daß jedes verfassungsgerichtliche Urteil auch der Verfassung wirklich entspricht. Da gibt es ja auch verschiedene Meinungen.”
Schockschwerenot, sollte das Bundesverfassungsgericht ob seiner wohl klandestin grundgesetzwidrigen Umtriebe vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden?
Während hartnäckig sich Gerüchte halten, der SPD als Regierungspartei in Deutschland habe in den vergangenen Wochen gleich mehrfach das Bundesverfassungsgericht in der Touristenmetropole Karlsruhe bescheinigt, gegen die Grundgesetz genannte Verfassung verstoßen zu haben, weist der sächsische Arm der Partei jeden Gedanken daran, es mit dem Grundgesetz nicht sonderlich genau nehmen zu wollen, weit von sich.
In einem den ForenNews vorliegenden Schreiben, das vermutlich im landesüblichen Dialekt verfaßt wurde, klärt Tino Buksch vom SPD-Landesverband Sachsen über die Bodenhaftung seiner Partei auf:
“Thomas Jurk die Sozialdemokratie stehen zum Grundgesetz und haben weder in der Vergangenheit Verfassungsbruch begangen, noch werden sie dies beabsichtigen. Gerade die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben sich immer unter Einsatz ihres Lebens für den Erhalt und den Ausbau der individuellen Freiheitsrechte eingesetz. Auch wenn sie dafür verfolgt, weggesperrt oder ermordet worden. Daher können Sie uns glauben, dass unsere Verankerung auf dem Boden der Verfassung außer Frage steht.”
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